Die Gemeinde Würenlos ist dem Gemeindeverband Kindes- und Erwachsenenschutzdienst des Bezirks Baden angeschlossen. Zur Hauptaufgabe des Kindes- und Erwachsenenschutzdienstes (früher: Amtsvormundschaft) gehört die professionelle Führung von Beistandschaften gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der Kindes- und Erwachsenenschutzdienst befindet sich im Zentrum der Stadt Baden am Gstühlplatz 2.
Telefon | 056 204 30 50 |
Fax | 056 204 30 60 |
info(at)kesdbaden.ch | |
Website | www.kesdbaden.ch |
Seit 1. Januar 2013 gilt in der ganzen Schweiz das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR). Der Gemeinderat in seiner Funktion als Vormundschaftsbehörde wurde abgelöst. Im Kanton Aargau sind ab diesem Zeitpunkt die neuen familiengerichtlichen Abteilungen der Bezirksgerichte (Familiengericht) zuständig.
Für die Gemeinden des Bezirks Baden, und damit auch für die Gemeinde Würenlos, liegt die Zuständigkeit neu beim Bezirksgericht Baden, Abteilung Familiengericht, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden, Tel. 056 200 13 95. Für die Errichtung der kindes- und erwachsenenschutzrechtlichen Massnahmen ist das Familiengericht zuständig.
Nachstehend finden Sie die wichtigsten Links zu den Bestimmungen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht:
Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB)
Kant. Einführungsgesetz zum ZGB (EG ZGB)
Kant. Verordnung über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (V KESR)
Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern
Modell-Handbuch für private Mandatsträger
Familiengericht Baden als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde - Häufig gestellte Fragen
Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz - Empfehlungen und Merkblätter