Das Ziel der Holzfeuerungskontrollen ist primär, die Schadstoff-Emissionen aus Holzfeuerungen zu reduzieren und dadurch einen Beitrag an die Verbesserung der Luftqualität im Kanton Aargau zu leisten. Gleichzeitig sollen auch die Anzahl der Klagen wegen übler Gerüche aus nachbarlichen Kaminen merklich vermindert werden.
Gemäss Luftreinhalteverordnung darf in Holzfeuerungen, die nicht der kantonalen Messpflicht unterstellt sind, nur naturbelassenes Holz verbrannt werden. Verboten ist die Verbrennung von Abfall wie Papier, Karton, Verpackungen, Kunststoff, Holz mit Nägeln oder Schrauben, Altholz (Abbruchholz auch unbehandelt), Restholz (Abschnitte von Schreinereien).
Holzfeuerungskontrolleur | Roland Frei |
Adresse | Müliwiseweg 1a, 5436 Würenlos |
Telefon | 056 424 22 05 / 079 221 23 14 |
info(at)kaminfeger-frei.ch | |
Website | www.kaminfeger-frei.ch |
Tätigkeiten: | Periodische Kontrolle sämtlicher Holzfeuerungsanlagen unter 70 KW Leistung sowie Kontrolle der entsprechenden Holzlager, Verbrennungsrückstände und Beratung über richtige Feuerung |
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Gesetzliche Grundlagen: | Luftreinhalteverordnung vom 16.12.1985 (Stand 1. Januar 2022) Weisungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt |
Ausführung der Aufgabe durch: | Freie Wahl Kaminfeger oder vom Kanton Aargau zugelassene Personen |
Kosten: | Offerte Kaminfeger / Servicemonteur |
Häufigkeit der Tätigkeit: | alle 2 - 10 Jahre, je nach Gebrauch |
Ansprechperson: | Holzfeuerungskontrolleur / Kaminfeger |