Entsorgungsplan

Für das Entsorgungswesen gelten die Bestimmungen des Reglementes über die Abfallentsorgung. Dieses ist erhältlich bei der Bauverwaltung oder als Download, es kann auch bestellt werden via Online-Schalter (siehe Abfallentsorgungsreglement).

Der umfassende Entsorgungs-Kalender enthält alle Informationen über die Entsorgung (Daten, Sammelplätze, Tipps). Er kann bei der Bauverwaltung oder via Online-Schalter bezogen werden oder ist online gratis als Download erhältlich.

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen aus dem Entsorgungs-Kalender. Die verschiedenen Standorte sind im Sammelstellenplan vermerkt. Für alle Einzelheiten, insbesondere auch zur Entsorgung von Spezialabfällen, empfehlen wir Ihnen den Gesamt-Entsorgungs-Kalender.
 

Kehricht (Graugut)

Sammlung:
Jeden Donnerstag
Ausnahmen im Entsorgungskalender

Bitte Kehrichtsäcke vor 7 Uhr morgens (nicht bereits am Vorabend!) an den Strassenrand stellen.

Gebührensäcke:
Es müssen die offiziellen Kehrichtsäcke der Gemeinde Würenlos verwendet werden. Folgende Kehrichtsack-Grössen sind erhältlich (Stand per 01.03.2024):

17 LiterRolle à 10 SäckeCHF   7.00
35 LiterRolle à 10 SäckeCHF 15.00
60 LiterRolle à 10 SäckeCHF 26.00
  110 LiterRolle à 5 SäckeCHF 24.00
800 LiterContainermarkeCHF 29.00

Verkaufsstellen:
Coop / VOLG / Landi / swidro drogerie russi (nur Kehrichtsäcke)

Grüngut

Was gehört dazu?
Gartenabfälle, Rüstabfälle, Speiseresten, Kleintiermist und Katzensand

Was gehört nicht dazu?
Kunststoffe, Metallteile, Glas, Altpapier

Bitte bis spätestens 7 Uhr am Sammeltag in den zulässigen Behältern am Strassenrand bereitstellen. Bitte keine Plastiksäcke verwenden!

Folgende Grüngutcontainer-Marken sind erhältlich (Preise per 1. März 2024):

  60 Liter                  CHF   3.00
120 Liter                  CHF   6.00
240 Liter                  CHF 11.00
660 Liter                  CHF 31.00

Verkaufsstellen:
Coop / VOLG / Landi / Bauverwaltung

Grüngutcontainer sind erhältlich bei:
Landi / Peterhans AG Handwerker Center / Obrist, Neuenhof

Altpapier / Karton

Was gehört dazu?
Zeitungen, Zeitschriften, Papier, Bücher, Papiersäcke, Prospekte, Well- und Pappkarton, Karton

Was gehört nicht dazu?
Beschichtetes Papier, Tetrapackungen, Milchbeutel, Etiketten, Fenstercouverts, Holzwolle, Aktenordner, Kunststoffsäcke, Windeln, Geschenk-/Blumenpapier usw.

Bitte Papier und Karton, getrennt gebündelt und verschnürt, zu max. 5 kg, am Abfuhrtag vor 7 Uhr (nicht bereits am Vorabend) am Strassenrand bereitstellen.

Häcksel-Service

Was gehört dazu?
Sträucherschnitt, Baumschnitt mit 2-15 cm Durchmesser (möglichst lange Stücke, geordnete Haufen, nicht bündeln)

Was gehört nicht dazu?
Küchenabfälle, Gebinde, Metallteile, feines Material von Bodendeckern und Heckenschnitt, Wurzelstöcke, dornige Äste

Die Häckselequipe kann jeweils bis 14 Uhr am Freitag vor den bestimmten Tagen bei der Bauverwaltung, 056 436 87 50 oder bauverwaltung(at)wuerenlos.ch, angefordert werden.

Recycling-Sammelstelle

Das Recycling-Paradies befindet sich an der Tägerhardstrasse 100 in 5430 Wettingen. 

Öffnungszeiten:
Montag bis Samstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr

Kostenlos entgegengenommen werden:
Alteisen, Batterien, Büchen und Dosen, Druckerpatronen und Toner, Elektronikgeräte, Getränkekarton, Glas, Haushaltsgeräte, Kabel, Kaffeekapseln, Karton, Kork, Kunststoffe, Leuchtmittel, Metall, PET-Flaschen, Papier, Plastikflaschen, Sonderfraktionen, Textilien und Schuhe

Gegen Gebühr können abgegeben werden:
Abfall und Sperrgut, Grüngut, Holz, Steingut und Schutt

Sperrgut

Was gehört dazu?
Als Sperrgut gelten brennbare Einzelstücke oder sperrige Materialien, sofern sie nicht den Spezialabfuhren, den Sammelstellen oder privaten Abnehmern (Brockenstuben u. dgl.) zugeführt werden können (z. B. Möbel, Matratzen, Kunststoffobjekte, Gegenstände aus Holz, leere Gebinde, Karton, Fensterglas, usw.). Industrielle und gewerbliche Abfälle gelten nicht als Sperrgut im Sinne dieser Bestimmung.

Was gehört nicht dazu?
Kompostierbare Abfälle und alles, was sonst entsorgt werden kann oder muss.

Kleinsperrgut bis höchstens 1,2 m Länge, 50 cm Durchmesser und 25 kg Gewicht kann in fest verschnürten Bündeln, versehen mit einer offiziellen Gebührenmarke der Gemeinde Würenlos, der ordentlichen Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.

Grosssperrgut kann gegen Gebühr beim Recycling-Paradies, Wettingen, entsorgt werden. Nicht brennbare Abfälle, wie Bauschutt, Porzellan, Glasscheiben, Kunststoff, Styropor, Matratzen, Aushubmaterial, Steine usw.

Gebührenmarke für Kleinsperrgut à CHF 8.00

Verkaufsstellen:
VOLG / Landi / Bauverwaltung

Altglas

Was gehört dazu?
Einmachgläser, Einwegflaschen, Einweggläser

Was gehört nicht dazu?
Porzellan, Ton, Steingut, Spiegel, Fensterglas, Beleuchtungskörper, Verschlüsse, Zapfen, Bleiumrandungen, Glühbirnen, Keramik, Stroh, Fremdmaterialien

Sammlung:
An den Standorten der Glascontainer (siehe Ortsplan der Sammelstellen im Entsorgungskalender oder beim Recycling-Paradies, Wettingen)

Sammelzeiten:
Werktags 08.00 - 12.00 und 13.30 - 19.00 Uhr

Altmetall

Was gehört dazu?
Alle rein metallischen Gegenstände kleineren Umfangs oder Einzelstücke, wie z. B. Velos (ohne Pneus und Sattel), Eimer, Stangen, Profile, Eisenfässer, Auspuffe, Felgen (ohne Pneus) usw.

Was gehört nicht dazu?
Aluminium, Konservendosen, Batterien, elektronische Geräte (Radio, Fernseher usw.), Autositze, gefüllte Behälter usw.

Sammlung:
Recycling-Paradies, Wettingen

Altöl

Ein Liter Mineralöl macht bis zu 1 Million Liter Wasser ungeniessbar! Nur getrennt gesammeltes Altöl kann wiederverwertet werden. Maschinen- und Motorenöle bezeichnet man als Mineralöle. Sie dürfen auf keinen Fall in den Boden oder die Kanalisation gelangen. Auch Speiseöle gehören nicht in den Abfluss oder das WC, da sie Leitungen verstopfen und die Kläranlage unnötig belasten.

Was gehört dazu?
Motorenöle, Haushaltöle (keine gewerbliche Entsorgung!)

Was gehört nicht dazu?
Benzin, Petrol, Sprit, Gifte, Säuren, Laugen, Farben, Terpentin, Verdünner, Pinselreiniger usw. Diese Sonderabfälle werden gratis von Apotheken und Drogerien entgegengenommen.

Sammlung
Neuer Standort: Bei Glassammelstelle Bahnhof Würenlos

Nur in flüssigem Zustand (gefestigtes Öl in Kehricht, z. B. Pommes frites Öl) und für Kleinmengen bis 20 Liter.

Sammelzeiten: Werktags 08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 19.00 Uhr

Leergut muss zurückgenommen werden

Recycling-Paradies, Wettingen

Gifte, Lösungsmittel

Es ist verboten, Gifte, Lösungsmittel usw. via
Kanalisation oder Kehrichtsack zu beseitigen!

Sammlung:
Gifte, Lösungsmittel usw., wenn  möglich an die ursprünglichen Verkaufsstellen zurückbringen.

Farben, Lacke, Verdünner, Klebstoffe:
Migros, Coop, Hobbymarkt, Farbenfachgeschäft

Pflanzen- und Holzschutzmittel:
Verkaufsstelle (Rücknahmepflicht)

Fotochemikalien: Fotofachgeschäft

Annahmestelle bis 5 kg: swidro drogerie russi
für Farben-/Lackreste, Klebstoffe, Säuren, Laugen, weitere Chemikalien, Lösungs-/Reinigungsmittel, Thermometer und andere Geräte mit Quecksilber, Altmedikamente aus Selbstmedikation (frei käufliche), Pflanzen-/Holzschutzmittel

Aluminium / Weissblech

Was gehört dazu?
Joghurt- und Kaffeerahmdeckeli, Alufolien, Spray- und Getränkedosen, Alupfannen, Aluformen, Tiernahrungsschalen, z. T. Tuben und Kaffeekapseln. Alle Büchsen, die ganz oder zum grösseren Teil aus Weissblech sind. Innen weiss lackierte Dosen und Deckel von Glaskonserven.

Was gehört nicht dazu?
Mit Papier oder Kunststoff beschichtetes Alu, Butterpapier, Suppenverpackungen, 'Folien' von Brausetabletten, folienähnliche Verpackungen von Pillen / Tabletten

Sammlung:
Sammelstelle beim Bahnhof Würenlos (neben Glascontainer)
Recycling-Paradies, Wettingen

Elektro- und Elektronikgeräte

Elektro- und Elektronikgeräte gehören nicht in den Siedlungsabfall. Sie sind gemäss VREG (Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte) einem Händler, Hersteller oder Importeur oder einer Entsorgungsunternehmung zurückzugeben (vorgezogene Entsorgungsgebühr). Elektrische und elektronische Geräte dürfen nicht über Kehricht- oder Sperrgutsammlungen entsorgt werden.

Was gehört dazu?
Haushaltklein- und Haushaltgrossgeräte, Kühl-, Klima- und Kompressorgeräte, Elektrowerkzeuge und Elektrogeräte des Bau-, Garten- und Hobbymarktes, elektrische und elektronische Spielwaren. Bürogeräte, Telekommunikations- und Informatikgeräte, Telefonapparate, Handies, Unterhaltungselektronik, Fotogeräte, Kameras (Video, Film).

Batterien

Batterien und Akkus sind Sonderabfall und belasten bei der Verbrennung im normalen Kehricht Luft, Wasser und Boden mit hochgiftigen Schwermetallen, wie z. B. Quecksilber, Cadmium, Zink, usw. Diese gelangen dann über die Nahrungskette wieder in unsere Speisen!

Sammlung:
Batterien nie ausleeren, Inhalt ist giftig!
Auto- und Motorradbatterien: Autohändler/Garage

Übrige Batterien und Akkus:
Verkaufsstelle oder Sammelbehälter «Sprützenhüsli» (vis-a-vis TBW), Bahnhof, Recycling-Paradies Wettingen

Leuchtstoffröhren, Leuchten, Leuchtmittel

Leuchtstofflampen enthalten stark giftige Stoffe, wie z. B. Quecksilber, welche die Umwelt gefährden. Darum auf keinen Fall beschädigen oder in den Kehricht werfen! Die defekten Lampen/Röhren immer in die Verkaufsstelle zurückbringen. Es können bis zu 90 % der Leuchtstofflampen-Bestandteile wiederverwertet werden; sie sind als Abfall zu schade.

Was gehört dazu?
Jede Art von Entladungslampen (Neonlampen), Energiesparlampen aus Haushalt, Solariumlampen, Leuchten und Leuchtmittel.

Sammlung:
Verkaufsstellen
Recycling-Paradies, Wettingen

Kleider, Textilien, Lederwaren

Gut erhaltene Alttextilien helfen Menschen in der Not! Geben Sie der Textilsammlung nur Kleider mit, die Sie auch selber tragen würden.

Was gehört dazu?
Gute, saubere und tragbare Damen-, Herren- und Kinderbekleidung, Tisch-, Bett- und Haushaltwäsche, Vorhänge und Federbetten (gut erhaltene Schuhe, Lederwaren sep. Sammlung)

Was gehört nicht dazu?
Schnitt- und andere Textilabfälle, defekte Skianzüge, plastifizierte Bekleidungen, Nylonstrümpfe, Lumpen.

Sammelcontainer:
Kleidercontainer beim Bahnhof-WC
Kleidercontainer bei der KinderOase

Tierkadaver

Was gehört dazu?
Tierkadaver, Schlachtabfälle

Tote Tiere, Eingeweide, Häute, Felle dürfen aus seuchenpolizeilichen Gründen weder vergraben noch der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.

Sammlung:
Tierkörpersammelstelle "Im Grund" in Baden-Dättwil (beim Bahnhof Dättwil links abbiegen)

Öffnungszeiten:
Montag bis Sonntag während 24 Stunden (siehe Werkhof Baden)