Wahlen / Abstimmungen

Urnenöffnungszeiten

Die Urnen sind zu folgenden Zeiten geöffnet:

Freitag      19.30 - 20.00 Uhr (Gemeindehaus)
Freitag      20.15 - 20.30 Uhr (Kloster Fahr) auch für Einwohner
Sonntag    09.00 - 10.00 Uhr

Am Samstagabend sind die Urnen nicht geöffnet.

Benützen Sie die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe!

 

Vorschriften für die Stimmabgabe

 


Briefliche Stimmabgabe

Die briefliche Stimmabgabe kann per Post oder durch Einwurf im dafür bezeichneten Briefkasten des Gemeindehauses erfolgen. Bei der brieflichen Stimmabgabe muss das Kuvert mit den Stimm- und Wahlzettel spätestens bis zum Ende der gemäss § 18 Abs. 1 festgelegten Urnenöffnungszeiten am Hauptwahl- oder Hauptabstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Bei Postaufgabe muss das Kuvert mindestens 4 Tage vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden. Bei späterer Aufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortkuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft. Verspätet eingegangene Kuverts sind ungültig. Die Portokosten trägt die Gemeinde.

Bei der brieflichen Stimmabgabe ist zu beachten:

  • der Stimmrechtausweis ist zu unterschreiben
  • die Stimm- oder Wahlzettel sind in das Stimmzettelkuvert zu legen und dieses zuzukleben
  • das Stimmzettelkuvert sowie den Stimmrechtsausweis sind in das Antwortkuvert zu legen
  • das Antwortkuvert ist zuzukleben und rechtzeitig der Gemeindekanzlei zuzustellen


Persönliche Stimmabgabe

Die persönliche Stimmabgabe erfolgt zu den Urnenöffnungszeiten im Gemeindehaus. Es ist möglich, dass sich Ehegatten (ausschliesslich) für die Stimmabgabe vertreten. In diesem Fall muss der Stimmrechtsausweis von dem Ehegatten, der sich vertreten lässt, unterzeichnet werden.