Einbürgerungsvoraussetzungen:
Wer seit drei Jahren in einer tatsächlichen, stabilien ehelichen Gemeinschaft mit dem schweizerischen Ehegatten lebt und sich seit insgesamt fünf Jahren in der Schweiz aufgehalten hat, wovon ein Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs, kann ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen. Es werden nur die Ehejahre berücksichtigt.
Bei der erleichterten Einbürgerung müssen die Integrationskriterien nach Art. 12 Abs. 1 und 2 Bürgerrechtsgesetz (BüG) erfüllt sein. Eine erfolgreiche Integration zeigt sich insbesondere:
Self-Check Einbürgerung:
Erfahren Sie in wenigen Klicks, ob Sie die wichtigsten Kriterien für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen.
Der Self-Check informiert aktuell nur über die erleichterte Einbürgerung aufgrund