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Seit 1. August 2005 sind für den Bezug von Chemikalien keine Giftscheine der Giftklasse 2 mehr erforderlich.
Nähere Informationen unter:
Amt für Verbraucherschutz (ehem. Kantonales Laboratorium)
Seit 1. August 2005 sind für den Bezug von Chemikalien keine Giftscheine der Giftklasse 2 mehr erforderlich.
Nähere Informationen unter:
Amt für Verbraucherschutz (ehem. Kantonales Laboratorium)