Kinderbetreuung / Kinderkrippen

KinderOase Würenlos

KinderOase Würenlos

Kindertagesstätte

KinderOase
Dorfstrasse 16
Trägerschaft: KinderOasen.ch GmbH
Website KinderOase

Institutionsleitung: Barbara Cook
076 424 07 01

Babygruppe
Dorfstrasse 16
056 424 07 01

Krippe
Dorfstrasse 16
056 424 02 92

Hort
Rössliweg 2
056 424 08 68

 

KinderOase Würenlos

Gemeindebeiträge an familienergänzende Kinderbetreuung

Am 5. Juni 2016 hat die aargauische Stimmbevölkerung das neue Kinderbetreuungsgesetz angenommen. Dieses verpflichtet die Gemeinden, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern sicherzustellen. Die Erziehungsberechtigten tragen die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung, und zwar höchstens kostendeckend. Die Wohngemeinde hat sich neu unabhängig vom Betreuungsort nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten an den Kosten zu beteiligen.

Die Einwohnergemeindeversammlung vom 4. Dezember 2018 hat deshalb das Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsreglement) und das Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (Elternbeitragsreglement) mit Rückwirkung ab 1. August 2018 genehmigt. Dieser Beschluss ist Mitte Januar 2019 in Rechtskraft erwachsen.

Das neue Elternbeitragsreglement ersetzt die bisher gültigen Reglemente über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung vom 19. März 2007 und über die Gemeindebeiträge an die Tagesstrukturen vom 7. Juli 2008, und zwar mit Wirkung ab 1. Januar 2019.

Kinderbetreuungsreglement
Elternbeitragsreglement
Gesuchsformular
 

Was ändert sich?

Bislang hat die Gemeinde Würenlos nur Subventionsbeiträge an Erziehungsberechtigte ausbezahlt, deren Kinder in der KinderOase in Würenlos betreut wurden. Neu leistet sie auch Beiträge an die Betreuung von Kindern durch andere anerkannte Institutionen (dazu zählen beispielsweise auch Tagesfamilien).

Wie bisher schon, definiert auch das neue Reglement die Tarifstufen aufgrund des massgebenden Einkommens und Vermögens und es umschreibt die Voraussetzungen für eine Anspruchsberechtigung der Erziehungsberechtigten. Neu ist für die Anspruchsberechtigung auch der Beschäftigungsgrad (Stellenpensum) relevant. Ferner sind die maximal subventionierten Tarife der Betreuungseinheiten festgelegt worden, wobei sich die Maximalansätze nach den Tarifen der KinderOase Würenlos richten.

Die bisherigen Bemessungsgrundlagen wurden für das Elternbeitragsreglement vereinfacht. Sie umfassen neu zwei Alterskategorien statt wie bisher vier. Der prozentuale Anteil der Subvention ändert sich insgesamt eher geringfügig. Subventionsberechtigt ist neu auch der Mittagstisch an der Schule Würenlos.

Sie erhielten bisher Beiträge von der Gemeinde Würenlos - Was müssen Sie jetzt unternehmen?

Sie haben ihr/e Kind/er bislang in der KinderOase Würenlos betreuen lassen und Sie haben von der Gemeinde Würenlos dafür Beiträge erhalten. Gemäss den Übergangsbestimmungen bleiben die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Erlasses bereits bewilligten Gemeindebeiträge bis zum 31. Dezember 2018 gültig. Danach erfolgt per 1. Januar 2019 eine Neuberechnung des Gemeindebeitrages nach dem neuen Reglement.

Damit Ihr zukünftiger Anspruch auf einen Gemeindebeitrag nach dem neuen Reglement berechnet werden kann, müssen Sie das Formular "Gesuch um Beitrag an die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung" ausfüllen und samt Beilagen beim Sozialdienst Würenlos einreichen. Dieser prüft den Anspruch und anschliessend berechnet die Finanzverwaltung die Höhe des Gemeindebeitrages.

Sie haben bisher noch keine Gemeindebeiträge erhalten?

Reichen Sie das Gesuchsformular mit den erforderlichen Unterlagen ein. Da das Reglement rückwirkend per 1. August 2018 in Kraft gesetzt worden ist, leistet die Gemeinde Würenlos auch ab diese Zeitpunkt Beiträge, immer vorausgesetzt, dass Sie zu diesem Zeitpunkt Wohnsitz in Würenlos hatten.

Sobald der Sozialdienst das Gesuchsformular mit den Unterlagen erhalten hat, erfolgt die Berechnung und die weitere Auszahlung des Gemeindebeitrages kann vorgenommen werden - immer vorausgesetzt, dass Sie unter dem neuen Erlass weiterhin anspruchsberechtigt sind. Sie werden, wie bisher, eine entsprechende Verfügung erhalten.

Haben Sie Fragen?

Der Sozialdienst erteilt Ihnen gerne Auskünfte:
Tel. 056 436 87 10  /  sozialdienst(at)wuerenlos.ch