Die Ortsbürgergemeinde Würenlos lädt Personen, die in Würenlos aufgewachsen sind oder schon länger hier wohnen, ein, sich ins Ortsbürgerrecht aufnehmen zu lassen. Das von der Ortsbürgergemeindeversammlung beschlossene neue Reglement über die Aufnahme ins Ortsbürgerrecht von Würenlos wurde an der letzten Versammlung vom 6. Juni 2024 genehmigt und ist seit dem 1. August 2024 in Kraft.
Personen, welche Würenlos als ihre Heimat betrachten, sich mit den örtlichen Traditionen verbunden fühlen und an den Belangen der Ortsbürgergemeinde interessiert sind, können durch Beschluss der Ortsbürgergemeindeversammlung entgeltlich in das Ortsbürgerrecht von Würenlos aufgenommen werden, wenn sie
a) das Gemeindebürgerrecht von Würenlos besitzen,
b) insgesamt während mindestens 25 Jahren in Würenlos Wohnsitz hatten und
c) bei Einreichung des Gesuches seit mindestens 3 Jahren ununterbrochen in der Gemeinde wohnhaft sind.
Die weiteren Bestimmungen können hier eingesehen werden. Die Bearbeitungsgebühr pro mündige Person beträgt Fr. 200.00, für ein Ehepaar Fr. 300.00. Für Kinder sowie mündige Jugendliche bis zum zurückgelegten 20. Altersjahrs werden keine Gebühren verlangt.
Verfahren
In einem ersten Schritt müssen Schweizer Bürger zuerst das Einwohnerbürgerrecht erwerben. Nur wer bereits Einwohnerbürger von Würenlos ist, kann anschliessend in das Ortsbürgerrecht von Würenlos aufgenommen werden.
Für Schweizer, die sich in Würenlos einbürgern wollen, gilt Folgendes:
- Wer 3 Jahre in Würenlos wohnt kann eingebürgert werden.
- Wer 10 Jahre in Würenlos wohnt hat Anspruch auf Einbürgerung.
- Weitere Voraussetzung ist, dass man nicht schwerwiegend mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten ist und und den finanziellen Verpflichtungen nachkommt.
Die Kosten der Einbürgerung bei der Einwohnergemeinde betragen Fr. 300.00 pro erwachsene Person. Minderjährige, im Gesuch der Eltern einbezogene Kinder, sind kostenlos
Gesuchsformular:
Das Einwohnerbürgerrecht und das Ortsbürgerrecht können mit einem einzigen Gesuchsformular beim Gemeinderat beantragt werden. Auf dem Formular ist das entsprechende Bürgerrecht (Bürgerrecht der Einwohnergemeinde und/oder Bürgerrecht der Ortsbürgergemeinde) anzukreuzen. Dem Fomular sind weitere Unterlagen beizulegen.
Die Gemeindekanzlei erteilt gerne weitere Auskünfte zum Einbürgerungsverfahren (Tel. 056 436 87 20 oder gemeindekanzlei(at)wuerenlos.ch).