Gemäss kantonaler Vollziehungsverordnung zum Arbeitsgesetz gilt Fronleichnam für die Gemeinden im Bezirk Baden (mit Ausnahme der Gemeinde Bergdietikon), also auch für Würenlos, als gesetzlicher Feiertag. Er ist im Sinne von Art. 20a des Arbeitsgesetzes dem Sonntag gleichgestellt. Die Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe werden ausdrücklich auf diese Bestimmungen hingewiesen und gebeten, den Ruhetag am 30. Mai 2024 einzuhalten.
Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben am Donnerstag, 30. Mai 2024, den ganzen Tag geschlossen.
Für Notfälle können erreicht werden:
Bestattungsamt | 056 436 87 96 oder 056 436 87 97 |
Technische Betriebe | 056 436 87 65 |
Regionalpolizei Wettingen-Limmattal / Polizei | 056 417 92 00 oder Notruf 117 |
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Gemeinderat und Gemeindepersonal